Nein zu Kinderrechten im Grundgesetz
Kinder genießen in Deutschland einen umfassenden Schutz durch das Grundgesetz. Besonnene Verfassungsrichter haben die Grundrechte für Kinder seit den Anfängen der Bundesrepublik in zahlreichen Urteilen ausbuchstabiert und weiter gestärkt. 1992 ist Deutschland der UN-Kinderrechtskonvention beigetreten, dem weltweiten Übereinkommen zur Wahrung von Kinderrechten. Das umfassende und anerkannte Schutzkonzept Deutschlands zugunsten von Kindern, basierend auf der Verfassung, konkretisierender Rechtsprechung und dem Abkommen der UN, setzt Maßstäbe. Es trägt der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern Rechnung. Und der großen Bedeutung von Kindern für unsere Gesellschaft.
Angesichts dieser vorbildlichen Rechtslage liegt die bislang öffentlich kaum gestellte Frage auf der Hand: Warum sollen zusätzlich Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden? Die politische Forderung suggeriert eine rechtliche Lücke beim Schutz von Kindern – eine Lücke, die es jedoch nicht gibt! Stattdessen drohen Gefahren, würden Kinderrechte tatsächlich den Weg ins Grundgesetz finden. Wer Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen will, der schwächt die Elternrechte. Machen wir uns aber bewusst: Die Interessen des Kindes werden in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen. Es sind die Eltern, deren verantwortliche Sorgearbeit für die Entwicklung von Kindern zentral ist. Mehr erfahren »
KOMMENTAR | Wer bestimmt die Familienpolitik?
Das meistbeschworene Mantra der Familienpolitik? – „Erwerbsarbeit der Eltern ist der beste Schutz vor Familienarmut.“ Kaum eine öffentliche Veranstaltung, auf der es nicht angestimmt wird. Es ist das Tremolo eines alten, überständigen Bildes von Familienpolitik. Es atmet den marktliberalen Odem sozialer Kälte, halb sachlicher Hinweis, halb Drohung: „Wenn ihr nicht, dann…“ Von den alltäglichen Überforderungen vieler erwerbstätiger Eltern und, ja, den Belastungen, den Kindern durch eine zunehmende Ausweitung der Kitabetreuungszeiten fernab der Familie ausgesetzt sind, will dieses Mantra nichts wissen, ebenso wenig davon, dass die immense Sorge- und Erziehungsarbeit von Eltern endlich als Dienst an der Gesellschaft durch eine monetäre rentenwirksame Sozialleistung und Kinderfreibeträge in der Sozialversicherung anerkannt werden müsste.
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