Presseschau des Tages // 27.5.2021

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Viele Förderleistungen der Bundesregierung kommen einem Medienbericht zufolge bei der Mehrheit der Kinder und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien nicht an. So erhielten von rund zwei Millionen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren im Corona-Jahr 2020 nur rund 55 Prozent Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), wie das ARD-Magazin "Monitor", das am Donnerstagabend im Ersten ausgestrahlt werden sollte, mitteilte. Es beruft sich auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Nur rund 11 Prozent der Kinder erhielten demnach Unterstützung bei der Lernförderung.

Erstmals habe die Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Leistungsberechtigten und der BuT-Bewilligungen unter Hartz-IV-Empfängern für ein gesamtes Jahr ausgewiesen. Demnach wurde im vergangenen Jahr bei 7,3 Prozent aller leistungsberechtigten Schüler Geld für einen eintägigen Schulausflug bewilligt. Lernförderung bekamen rund 11,1 Prozent. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wurden 14,7 Prozent bewilligt.

Nicht enthalten in der Statistik der Bundesagentur seien unter anderem Daten über leistungsberechtigte Kinder- und Jugendliche aus Familien, die Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhielten. Die Bundesagentur für Arbeit weist laut Bericht zudem darauf hin, dass ihre Zahlen aus methodischen Gründen nicht geeignet seien, genaue Inanspruchnahme-Quoten des Bildungs- und Teilhabepaketes zu errechnen.

"Die Leistungen sind zu restriktiv ausgestattet, sie sind zu niedrig und zu schwer zu erreichen", kritisierte etwa Joachim Rock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband gegenüber "Monitor". "Die Pandemie wirft Kinder und Jugendliche einfach nochmal zurück, und es bräuchte ein viel stärkeres Maß an Unterstützung als diese immer noch nicht ausreichend in Anspruch genommene Leistung."

Das gesetzlich vorgeschriebene "Hinwirkungsgebot" fordere eine aktive Information der Behörden über die gesetzlichen Leistungen, hieß es. Der Staat habe hier eine "Bringschuld", kritisierte die Soziologin Jutta Allmendinger vom Wissenschaftszentrum Berlin. "Deshalb müsste dieses Hinwirkungsgebot einfach verändert werden zu einem Sicherstellungsgebot."

Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit wiesen "Monitor" zufolge auf Anfrage darauf hin, dass die Verantwortung für die Umsetzung des Bildungspakets bei den Kommunen liege. Die rechtlichen Hürden für eine Inanspruchnahme der Leistungen seien in den vergangenen Jahren bereits abgesenkt worden. Im Rahmen des Corona-Aufholprogramms der Bundesregierung habe die ehemalige Familienministerin Franziska Giffey (SPD) zudem angekündigt, dass Lernförderung für die kommenden zwei Jahre nun einfacher zugänglich werden solle. (KNA)