Sondergrundrechte für Kinder: Familienbund warnt vor Verfassungsänderung

· Pressemitteilungen · Familie und Recht

Berlin, den 19. September 2019 – „Wohlfeil, überflüssig und problematisch“: Mit eindringlichen Worten warnt der Familienbund der Katholiken anlässlich des Weltkindertages (20.9.2019) vor einer geplanten Verfassungsänderung zur Einführung von Sondergrundrechten für Kinder. „Es besteht kein Reformbedarf. Kinder sind schon heute umfassend durch das Grundgesetz geschützt“, erklärte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Es gibt weder eine Gesetzeslücke im Grundgesetz – wie Befürworter einer Verfassungsänderung immer wieder glauben machen wollen – noch juristischen Klarstellungsbedarf. Die Meinung der Verfassungsrechtler lässt hier keine Zweifel. Eindeutiger und umfassender als heute können die Grundrechte für Kinder in Deutschland kaum formuliert sein. Kinder haben als Menschen alle Grundrechte. Die Rechte von Kindern hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont.“ Eine Verfassungsänderung würde nach Hoffmanns Worten indes Gefahren bergen: „Sondergrundrechte für Kinder könnten das wohl austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kindern und Staat aus dem Gleichgewicht bringen und zum Vehikel für mehr Staatsinterventionen werden. Es geht um nicht weniger als darum, das im Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern zu verteidigen – gerade auch im Sinne der Kinder.“

„Eine Änderung des Grundgesetzes darf nicht ohne Not vorgenommen werden“, sagte Hoffmann, „vor allem dann nicht, wenn am Ende eine empfindliche Schwächung des Erziehungsrechts der Eltern stehen könnte. Das wäre fatal und würde der Institution der Familie Schaden zufügen.“

„Es ist ja gerade das Grundgesetz, dass den Eltern die primäre Verantwortung für die
Kindererziehung zuweist“, sagte Hoffmann. „Damit erkennt die Verfassung an, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden. Das Erziehungsrecht der Eltern ist ein pflichtgebundenes, dem Kindeswohl und dem Schutz des Kindes dienendes Recht. Dem Staat ist nur ein Wächteramt zugewiesen. Er greift ein, wenn die Eltern bei der Erfüllung ihrer Erziehungspflicht versagen und das Kindeswohl gefährdet ist. All das ist Teil des schon seit langem geltenden Schutzkonzeptes für Kinder. Dazu gehört auch der Schutz vor staatlichen Eingriffen in die Erziehung der Eltern. Wir sind gut beraten, wenn wir dieses exzellente und bewährte Schutzkonzept und die damit verbundene Erziehungsverantwortung der Eltern bewahren.“

„Das Grundgesetz setzt einen Rahmen für Politik, ersetzt Politik aber nicht.“

Während Hoffmann das verfassungsrechtliche Schutzkonzept für Kinder in Deutschland für vorbildlich hält, mahnt er nachdrücklich an, die Stellung von Kindern in der Gesellschaft wei-ter zu verbessern. Am Schutz für Kinder durch Grundrechte mangele es aber gerade nicht. Vielmehr müsse in der Einzelgesetzgebung noch viel verbessert werden, insbesondere bei Themen, die für Kinder wichtig seien, zum Beispiel bei der Kinder- und Jugendhilfe, dem Kinderschutz und den monetären Leistungen für Kinder. Der beste Schutz für Kinder sei nach Hoffmanns Worten eine engagierte Familien- und Bildungspolitik, die die Lebensbedingungen von Familien verbessere.

Ansprüche auf konkrete familienpolitische Maßnahmen würden sich nach Hoffmanns Worten aus dem Grundgesetz nicht ergeben, auch nicht aus neuen Sondergrundrechten für Kinder. Hier hätten manche Befürworter einer Verfassungsänderung illusionäre Vorstellungen. „Das Grundgesetz setzt einen Rahmen für Politik, ersetzt Politik aber nicht.“

„Es kommt darauf an, die Lage von Kinder und Jugendlichen konkret zu verbessern.“

 Hoffmann wies darauf hin, dass der Inhalt des Grundgesetzes weitaus mehr sei als dessen Wortlaut. Vor allem habe auch die umfassende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechte für Kinder immer wieder ausformuliert. „Ich habe den Eindruck, dass der Ruf nach einer Verfassungsänderung unserer schlechtes Gewissen gegenüber den Kindern in unser Gesellschaft beruhigen soll. Wir haben in der Vergangenheit nicht genug für Kinder getan. Jetzt kommt es darauf an, die Lage von Kinder und Jugendlichen konkret zu verbessern.“

Im aktuellen Themenheft der „Stimme der Familie“ des Familienbundes der Katholiken unter dem Titel „Kinderrechte ins Grundgesetz?“ diskutieren namhafte Rechtswissenschaftler und Politiker die Frage einer Verfassungsänderung, darunter Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Prof. Dr. Bernhard Schlink, Prof. Dr. Günter Krings, Elisabeth Winkelmeier-Becker und Grigorios Aggelidis. Sie finden das Themenheft hier auf der Website des Familienbundes der Katholiken.