Alleinerziehenden wie vereinbart helfen!

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Der Familienbund der Katholiken hat kein Verständnis dafür, dass sich Bund und Länder immer noch nicht über die Finanzierung der geplanten Ausweitung des Unterhaltsvorschusses einigen konnten. „Der Streit um die Finanzierung wird auf dem Rücken der Alleinerziehenden und ihrer Kinder ausgetragen“, sagte der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Stefan Becker. „Da die Reform des Unterhaltsvorschusses längst beschlossen ist und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten sollte, muss sie jetzt so schnell wie möglich umgesetzt werden.“

Bereits im Oktober hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, die beim Unterhaltsvorschuss bestehenden Einschränkungen aufzuheben. „Die Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre und die Abschaffung des Höchstbezugsdauer von 72 Monaten sind eine effektive Unterstützung Alleinerziehender“, so Stefan Becker. „Die derzeit bestehenden Beschränkungen sind dagegen willkürlich und in der Sache nicht begründbar. Alle Kinder müssen gleich behandelt werden!“
Die Behauptung, viele Alleinerziehende würden von der geplanten Reform wegen der Anrechnung des Unterhaltsvorschusses auf Grundsicherungsleistungen nicht profitieren, lässt der Familienbund nicht gelten. Dazu Stefan Becker: „Dass so viele Alleinerziehende Hartz-IV-Leistungen beziehen, ist ein familienpolitischer Skandal. Wer diesen Fakt heranzieht, um gegen Leistungsverbesserungen von Alleinerziehenden zu argumentieren, ist zynisch. Die geplante Reform würde viele Alleinerziehende finanziell besser stellen und viele aus dem Hartz-IV-Bezug holen. Und bei allen anderen würde die Reform eine große motivierende Wirkung entfalten, wenn sie sehen, dass der Geldbetrag, der fehlt, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, deutlich geringer geworden ist. Es macht einen Unterschied, ob man Geld als Unterhalts- oder als Hartz-IV-Leistung bezieht.“

Über die geplante Reform hinaus fordert der Familienbund, das Kindergeld in Zukunft nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Dies entspräche der Regelung im Unterhaltsrecht und würde eine weitere Inkonsistenz im Unterhaltsvorschussrecht beseitigen. Was die Umsetzung des bereits Beschlossenen betrifft, fordert der Familienbund sowohl den Bund als auch die Länder auf, sich zu bewegen. „Es geht nicht um Schuldzuweisungen an die eine oder die andere Partei“, so Stefan Becker. „Entscheidend ist das Ergebnis: Die den Alleinerziehenden bereits zugesagte Leistung muss wie vereinbart kommen.“